Seit der EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung und dem deutschen Nachfolgerecht ist klar: Betriebe müssen Zeiten systematisch dokumentieren. Gleichzeitig sind Arbeitszeitdaten personenbezogene Daten nach DSGVO – mit Pflichten zu Zweckbindung, Zugriffsschutz und Löschfristen.
Rechtliche Einordnung
Zeiterfassung dient der Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten und der Lohnabrechnung – das ist ein legitimer Zweck. Wichtig: erfassen Sie nur, was nötig ist. Standortdaten oder detaillierte Bewegungsprofile sind nur zulässig, wenn betrieblicher Grund vorliegt und Mitarbeitende informiert sind.
Technische Maßnahmen in OZE
OZE.app läuft auf deutscher Infrastruktur bei Klartext Media. Rollenbasierte Zugriffe stellen sicher, dass Mitarbeitende nur eigene Daten sehen, Führungskräfte nur ihr Team. Exporte und Logs unterstützen Nachweise bei Audits.
- Datenminimierung: konfigurierbare Felder
- Zugriffskontrolle: Rollen und Mandanten
- Aufbewahrung: Löschkonzepte mit HR abstimmen
- Transparenz: Information der Beschäftigten
Organisatorisch nicht vergessen
Verarbeitungsverzeichnis, AV-Vertrag mit dem Anbieter und Information der Mitarbeitenden gehören dazu. OZE ersetzt keine Rechtsberatung – aber es liefert die technische Basis für ordnungsgemäße Prozesse.
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